Batteriegesetzhinweise
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten
Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden (AUSNAHME: gebrauchte SÄUREBATTERIEN dürfen nicht versendent werden) oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Classic-Bike-Parts
Hauptstraße 13
D-67308 Bubenheim
Laut Batterieverordnung des Bundesministeriums für Umwelt ist jeder Verkäufer von Kfz- Starterbatterien gesetzlich dazu verpflichtet, ein Pfand von 7,50 EURO zu erheben, wenn im Gegenzug keine alte Batterie des gleichen oder eines ähnlichen Typs abgegeben wird. Bei Kauf einer Batterie müssen wir Ihnen ein Pfand von 7,50 EURO berechnen. Dafür erhalten Sie einen Pfandgutschein zusammen mit der Lieferung. Endverbraucher sind dazu verpflichtet, Altbatterien ordnungsgemäß zu entsorgen. Batterien dürfen nicht in den Hausmüll. Bei Rückgabe Ihrer alten Batterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle lassen Sie sich mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen und senden Sie diesen unter Angabe Ihrer Kundennummer zur Erstattung des Pfandes an uns zurück. Oder Sie geben Ihre alte Batterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes bei uns ab. (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand nicht zulässig).
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.